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Berufsunfähigkeit

Wie sieht die finanzielle Situation aus, wenn Kräfteverfall, Krankheiten oder Unfälle die Ausübung des Berufs unmöglich machen?

Meist rücken in diesem Fall viele Ziele und Wünsche in unerreichbare Ferne. Hier ist es sinnvoll den Absicherungsschutz selbst in die Hand zu nehmen.

Die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (sofern ein Anspruch darauf überhaupt besteht) reichen nicht aus.

Berufsunfähig oder erwerbsunfähig?

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu dras-
tischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der
gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.Wer berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Können Sie beispielsweise wegen eines chronischen Rückenschadens nicht mehr als Schornsteinfeger tätig sein, so sind Sie womöglich noch immer zu anderen Arbeiten fähig. Der Staat verlangt dann von Ihnen, eine mögliche Tätigkeit aufzunehmen, beispielsweise als Pförtner. Je arbeitstauglicher Sie sind, desto geringer fällt die staatliche Erwerbsminderungsrente aus.

Etwa 30% des vormaligen Bruttolohns erhält, wer täglich weniger als drei Stunden in der Lage ist irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Etwa 15 % des vormaligen Bruttolohns erhält, wer täglich zwischen drei und sechs Stunden in der Lage ist irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.