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Erklärung zur Transparenzverordnung (TVO)

Vorbemerkung:

Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema! Was bedeutet Nachhaltigkeit? Diese Frage umfassend zu beantworten, hieße den Rahmen an dieser Stelle zu sprengen. Kurz gefasst wird darunter ein Handlungsprinzip der Ressourcen-Nutzung verstanden, bei dem derzeitige Bedürfnisse durch den Ressourcen-Verbrauch befriedigt werden, ohne dabei künftigen Generationen die Lebensgrundlage zu entziehen. Dabei werden heute auch ethische Gesichtspunkte bei der Beurteilung von Nachhaltigkeit herangezogen.

Künftig sind bei der Beratung sog. ESG-Risiken (Environment, Social & Governance) zu berücksichtigen. ESG-Risiken sind Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Im Detail werden wir hierzu in unseren Schulungen berichten und laufend neue Informationen hier einstellen.

Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.

Seit dem 10.3.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend: TVO) angewendet werden. Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance). Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Artikel 3-5 TVO):

Bei der Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, sofern dies vom jeweiligen Kunden gewünscht wird. Vor Beginn einer Beratung wird jeder Kunde über die Möglichkeiten nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte aufgeklärt und zur Angabe seiner Nachhaltigkeitspräferenzen aufgefordert. Bestimmt er, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt er qualitative oder quantitative Elemente zum Nachweis dieser Berücksichtigung, so werden seine Angaben mit den Informationen der Anbieter, die diese gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlichen, abgeglichen. Diese Informationen beinhalten auch die Angabe, ob der Anbieter die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden dem Kunden nur Produkte empfohlen, die seinen Angaben entsprechen. Entsprechen keine Produkte seinen Angaben, so wird er hierauf hingewiesen. Es steht dem Kunden dann frei, seine Angaben zu überdenken und anzupassen, oder von einer Investition abzusehen. Zum Abgleich der Informationen und der Beurteilung der Geeignetheit wird Vergleichssoftware verwendet, die von den Produktanbietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Die bei der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen können trotz des geschilderten Vorgehens nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben.

Je nach Datenverfügbarkeit behalten wir uns natürlich für die Zukunft vor, die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung noch umfangreicher zu berücksichtigen. Nachhaltigkeits-Informationen werden i.d.R. durch vorvertraglichen Informationen dargelegt.

 

Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

 

Marketingmitteilungen (Art. 13 TVO):

Wir machen keine Marketingmitteilungen mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit und Versicherungsanlageprodukte, für die wir selbst und nicht ein Produktpartner die Verantwortung tragen.

 

Erstveröffentlichung am  01.01.2021   / Neufassung am 01.01.2023