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Kennst Sie schon die betriebliche Altersversorgung?

Kennen Sie schon die betriebliche Altersversorgung?

Eins ist sicher: Die gesetzliche Rente allein wird für einen sorgenfreien Ruhestand oft nicht ausreichen.

Haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Altersvorsorge gemacht? Angesichts des demografischen Wandels und einer alternden Gesellschaft ist eine private Absicherung, wie eine betriebliche Altersversorgung, ein sinnvoller Weg, um Ihre finanzielle Zukunft im Alter sicherzustellen. Während wir alle auf den wohlverdienten Ruhestand hinarbeiten, stellt sich die Frage: Reicht die gesetzliche Rente noch aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten? Die Antwort lautet leider oft: Nein.

Die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung

Das deutsche Rentensystem arbeitet im Umlageverfahren, bei dem aktuelle Beitragszahler die Renten der jetzigen Rentenempfänger finanzieren. Durch den demografischen Wandel müssen jedoch immer weniger junge Beitragszahler die Renten für eine wachsende Zahl älterer Menschen sichern. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Renten sinken und die Gefahr von Altersarmut steigt. Allein auf die gesetzliche Rente zu setzen, birgt ein hohes Risiko.

Beispiel zur gesetzlichen Rentenversicherung:

Ein Arbeitnehmer (35 Jahre alt, Steuerklasse 1) mit einem Bruttogehalt von 3.688,82 € monatlich kann derzeit mit einer Rente von etwa 49 % seines letzten Nettoeinkommens rechnen. Das bedeutet bei einem Nettoeinkommen von 2.588 € eine Rente von voraussichtlich nur 1.292 € monatlich. Die Versorgungslücke beträgt in diesem Fall 1.296 € pro Monat – ein Betrag, der im Ruhestand fehlen könnte, um den Lebensstandard zu sichern.
Bitte beachten Sie: In diesem Beispiel wurden Sonderzahlungen, bestehende Altersversorgungen und weitere Einnahmen nicht berücksichtigt, daher können die tatsächlichen Werte im Alter abweichen.

Können Sie sich vorstellen, mit nur der Hälfte Ihres bisherigen Einkommens auszukommen? Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Basisabsicherung und reicht oft nicht aus – daher empfiehlt sich eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Was ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine vom Arbeitgeber angebotene private Altersversorgung. Ein wesentlicher Vorteil dieser Anlageform: Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei (unter Berücksichtigung der Freigrenzen) und werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. So können Sie mehr für Ihre Altersvorsorge zurücklegen, als bei einer Zahlung aus dem Nettolohn möglich wäre. Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei neuen bAV-Verträgen mindestens 15 % der Beiträge zuzuschießen, wenn durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben eingespart werden. Auch vermögenswirksame Leistungen können in die betriebliche Altersversorgung einfließen.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung:

  • Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge in der Einzahlungsphase durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge. Im Jahr 2024 gelten folgende Freigrenzen:
    - Steuerfrei: monatlich bis zu 604,- € (8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West)
    - Sozialversicherungsfrei: monatlich bis zu 302,- € (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West)

  • Die Beitragszahlung kann arbeitgeberfinanziert oder per Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss erfolgen.

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag entweder beim neuen Arbeitgeber oder privat fortgeführt werden. Bei Selbstständigkeit ist ebenfalls eine private Fortführung möglich.

  • Verschiedene Anlageformen sind möglich (z. B. Fonds, ETFs).

  • Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge sind unantastbar für das Jobcenter.

  • Betriebsrenten und unverfallbare Anwartschaften sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt (bei Pensionskassen und Direktversicherungen).

Besteuerung der Rentenzahlung

Während der Auszahlungsphase unterliegen die Altersbezüge der Besteuerung, unter Berücksichtigung des dann geltenden Steuerfreibetrags. Die Leistungen unterliegen auch der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wobei seit 2020 ein Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten gilt.

Wie finde ich die passende bAV für meine Bedürfnisse?

Die betriebliche Altersversorgung bietet mehrere Durchführungswege, wie die Direktversicherung, Pensionskasse, den Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Ein professionelles Beratungsgespräch kann helfen, den optimalen Weg für Ihre Altersvorsorge zu finden.

Besonderheit: Schornsteinfegerhandwerk

Versicherte der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) profitieren von einer vollständig arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse. Zusätzlich können PKS-Versicherte weitere 2 % steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Übrigens: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung.

Fazit:
Die betriebliche Altersversorgung ist eine attraktive Möglichkeit, um neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand aufzubauen.

Möchten Sie eine zusätzliche Absicherung für Ihren Ruhestand aufbauen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.