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Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
SONDERFALL GLASBRUCH
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf.
Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen
Sportboot
Viele Schäden im Bereich Wasser- und Bootssport sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt und bedürfen einer eigenständigen Absicherung. Auch auf dem Wasser gilt: Unbegrenzte Haftung für selbstverursachte Schäden.
Jagd
Auf der Pirsch kann es zu unvorhergesehenen Jagdunfällen kommen. Durch den Gebrauch von Schusswaffen entsteht ein erhöhtes Risiko. Eine Jagdhaftpflicht sichert Sie auf Schritt und Tritt in Wald und Flur ab.
Tierhalter
Pferd und Hund sind treue Begleiter. Damit sie nicht zum teuren Begleiter werden, wenn doch einmal etwas passiert, gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung.