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Hausrat und Gebäude optimal abgesichert

Hausrat und Gebäude optimal abgesichert

Extreme Wetterlagen nehmen zu: Starkregen, Hochwasser, Stürme oder Erdrutsche sind längst keine Ausnahmen mehr. Viele Schäden, die dabei entstehen, sind in herkömmlichen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch enthalten.
Genau hier setzt die Elementarschadenversicherung an – und die unbenannte Gefahrendeckung sorgt zusätzlich für Schutz bei unerwarteten Schadensursachen, die sonst kein Vertrag abdecken würde.

Elementarschadenversicherung – Schutz vor den Kräften der Natur

Die Elementarschadenversicherung erweitert den Schutz der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um Risiken, die durch Naturgewalten entstehen.
Dazu zählen unter anderem:

  • Überschwemmung und Rückstau
  • Starkregen und Hochwasser
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch (super selten, aber versichert!)

Gerade in Zeiten zunehmender Extremwetter ist dieser Schutz unverzichtbar. Schon ein kurzer Starkregen kann Keller fluten oder Fußböden, Möbel und Elektrogeräte zerstören – oft mit immensen Kosten.
PS: In Deutschland kommen Erdrutsche und Erdsenkungen besonders häufig vor!

Unbenannte Gefahrendeckung – Schutz auch bei „ungewöhnlichen“ Schäden

Während die Elementarversicherung klar definierte Naturgefahren absichert, geht die unbenannte Gefahrendeckung (UGD) noch einen Schritt weiter. Sie springt ein, wenn ein Schaden durch eine plötzliche und unvorhergesehene Ursache entsteht, die im Vertrag nicht ausdrücklich genannt und auch nicht explizit ausgeschlossen wurde.

An Beispielen wird es deutlich:

  • Ihnen fällt eine Tasse auf die Küchenfliesen, sodass einige Fliesen zerbrechen und ausgetauscht werden müssen.
  • Durch die offene Terrassentür gelangen wildlebende Tiere wie z. B. Wildschweine ins Wohnzimmer und zerstören Wände und Böden.
  • Ein Fahnenmast fällt bei Windstärke 6 auf das versicherte Grundstück und verursacht Schäden am Gebäude. (Die im Gebäudevertrag i.d.R. mitversicherte Gefahr Sturm verlangt oft Windstärke 8 – nicht so die unbenannte Gefahren-Deckung.)
  • Regenwasser sammelt sich im Lichtschacht, sodass der Keller vollläuft und Wände sowie Böden beschädigt werden. (Eine Elementardeckung verlangt i.d.R. eine Überflutung des gesamten Grundstücks – eine reine Lichtschachtflutung reicht nicht aus.)
  • Ein Wespennest befindet sich an den elektrischen Leitungen der Photovoltaikanlage und beschädigt diese, wodurch kein Strom mehr produziert wird.
  • Durch eine Bohrung in die Wand treffen Sie eine Stromleitung und verursachen einen Kurzschluss, der die Steuerung der Heizungsanlage beschädigt.
  • Mäuse haben durch das Nagen an elektrischen Leitungen die Wärmepumpe ruiniert.
  • Schädlinge beschädigen die Klimaanlage.

Achtung: Wenn der Versicherer kostenpflichtige Tarifbausteine anbietet – z. B. erneuerbare Energien oder Haustechnik – müssen diese auch mitversichert werden. Der Baustein „unbenannte Gefahren“ ersetzt keine fehlenden Zusatzbausteine.
Ebenso muss in der Regel das beste Bedingungswerk des Versicherers gewählt werden, da über diese Deckung keine Lücken in günstigen Tarifen kompensiert werden sollen.
Sachen aus Glas sind z. B. ausgeschlossen – hierfür gibt es eine separate Glasversicherung.

Kurzum: Die Schadenbeispiele zeigen, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder separat versicherbar ist.

Glasversicherung – mehr als nur Fenster

Oft übersehen, aber wichtig: Eine Glasversicherung deckt Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung ab – also nicht nur Fenster, sondern auch:

  • Glastüren, Wintergärten und Duschkabinen
  • Ceran-Kochfelder
  • Glasfronten von Schränken oder Vitrinen

Gerade moderne Häuser mit großen Glasflächen sollten diesen Schutz haben, da Reparatur oder Austausch schnell teuer werden kann.

Die richtige Versicherungssumme – entscheidend im Schadensfall

Eine Versicherung wirkt nur dann, wenn die Versicherungssumme realistisch ist.

  • Bei der Hausratversicherung sollte der Wert des gesamten Hausrats zugrunde gelegt werden – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.
  • Für die Wohngebäudeversicherung ist der Wiederaufbauwert maßgeblich, also die Summe, die nötig wäre, um das Haus im Schadenfall in gleicher Art und Güte wiederherzustellen.

Tipp: Viele Versicherer bieten die „gleitende Neuwertversicherung“ an. Diese sorgt dafür, dass die Versicherungssumme automatisch an Baukostensteigerungen angepasst wird – und Sie keiner „schleichenden“ Unterversicherung ausgesetzt sind.

Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?

Die Beitragshöhe richtet sich u. a. nach folgenden Einflussgrößen:

  • Bauweise (z. B. Lehm-/Fachwerkhaus teurer als Steinhaus wegen höherem Brandrisiko)
  • Nutzungsart (gewerbliche Nutzung meist teurer als reine Wohnnutzung)
  • Versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel einzeln oder in Kombination, plus evtl. Zusätze)
  • Versicherungssumme (gleitender Neuwert, fester Neuwert, Zeitwert)
  • Geografische Lage des Objekts in Bezug auf Leitungswasser-, Sturm- und teilweise Elementarrisiken

Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden teurer

Versicherungsunternehmen geben gestiegene Kosten weiter, um im Schadenfall ausreichend zahlen zu können und ihre eigene Kostenstruktur auszugleichen.

Gründe für steigende Beiträge:

  • Steigende Baukosten – Materialien, Handwerkerleistungen und Energie sind teurer geworden.
    - Inflation – treibt Kosten für Ersatzteile und Löhne, erhöht damit automatisch den gleitenden Neuwertfaktor.
    - Zunehmende Wetterereignisse – mehr Stürme, Starkregen und Überschwemmungen verursachen mehr Schäden.
    - Höhere Schadensansprüche – u. a. durch Einbrüche oder Leitungswasserschäden bei älteren Gebäuden.
    - Höhere Rückversicherungskosten – auch diese geben die Versicherer weiter.

Fazit: Umfassender Schutz gibt Sicherheit!
Eine Kombination aus Elementarschadenversicherung und unbenannter Gefahrendeckung ist heute wichtiger denn je.
Sie schützt nicht nur vor den immer häufiger werdenden Naturereignissen, sondern auch vor alltäglichen Missgeschicken und ungewöhnlichen Schadensursachen.
Ergänzt um eine Glasversicherung und eine korrekt berechnete Versicherungssumme ist Ihr Eigentum – ob Hausrat oder Gebäude – umfassend und zuverlässig abgesichert.

Setzen Sie bei Ihrer Absicherung auf Fachleute – damit Ihr Zuhause auch dann geschützt bleibt, wenn das Unerwartete passiert. Wir beraten Sie gerne persönlich.