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Versicherungsplaketten für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)

Versicherungsplaketten für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Zulassung von E-Scootern mit max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit zugestimmt.

Diese dürfen ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nur auf Radwegen bzw. Fahrradstreifen gefahren werden. Gibt es solche nicht, müssen die E-Scooter auf der Straße gefahren werden.

Wichtig: Für diese Fahrzeuge gibt es kein Versicherungskennzeichen, sondern eine Versicherungsplakette. Die Versicherungs-Plakette mit Hologramm muss am Gefährt aufgeklebt sein. Die Versicherung greift aber nur, wenn die Typenzulassung vorliegt.

Bereits vor der offiziellen Straßenzulassung haben sich etliche E-Scooter-Fans ein Exemplar angeschafft. Die meisten dieser Gefährte haben aber keine Betriebserlaubnis und erhalten somit auch keinen Versicherungsschutz. Eine nachträgliche Genehmigung ist dem TÜV-Verband zufolge recht aufwendig

Wenn Du Dein Fahrzeug vor der Wirksamkeit der Verordnung erworben hast, ist es erforderlich, dass der Halter entweder über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) verfügt. Liegen diese Bescheinigungen nicht vor, kann das Fahrzeug nicht versichert werden und somit nicht im öffentlichen Raum bewegt werden.

Die Hersteller müssen zunächst beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen, was erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung geht.
Käufer erkennen solche Fahrzeuge an der Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" auf dem Fabrikschild.

Erste Anbieter nennen für die Haftpflicht Beiträge von rund 30-50 Euro jährlich - für jüngere Fahrer ist es meist teurer als für ältere. Da die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, sollten Fahrer für sich selbst eine Unfallversicherung abschließen.